Wahlverfahren

Terminübersicht und neues Wahlrecht

Die Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 vereinfacht die Wahlabläufe in den Gemeinden. Sie bietet erstmals neben der allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen, die Wahlunterlagen werden zentral von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers versandt. Gemeinden können – zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl – eine Urnenwahl durchführen, wenn sie dies möchten, eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Ansprechpartnerin für rechtliche Fragen

Sarah Harris

Kirchenamt Osnabrück-Stadt und -Land

Bildung neuer (Gesamt-)Kirchengemeinden

Planen Sie, noch vor der Kirchenvorstandswahl 2024 Kirchengemeinden zusammenzulegen oder eine Gesamtkirchengemeinde zu bilden? Für diesen Fall gelten wichtige zeitliche Vorgaben.

Die neuen zentralen Wahlverfahren Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl und die dafür erforderlichen Abläufe machen es notwendig, dass bei Fusionen zum 01.01.2024 alle Anträge und Beschlüsse und bei Gesamtkirchengemeinden zusätzlich die unterzeichnete Satzung im Juni 2023 im Landeskirchenamt vorliegen. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, dann kann die Zusammenlegung oder die Errichtung der Gesamtkirchengemeinde erst zum 01.01.2025 stattfinden.