Die Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 vereinfacht die Wahlabläufe in den Gemeinden. Sie bietet erstmals neben der allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen, die Wahlunterlagen werden zentral von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers versandt. Gemeinden können – zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl – eine Urnenwahl durchführen, wenn sie dies möchten, eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
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Broschüre „Rechtliche Bestimmungen zur KV-Wahl 2024“
Zeittafel, Synopse KVBG – AB KVBG, Gegenüberstellung altes und neues Wahlrecht, Wahl-ABC
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Zeittafel zur Kirchenvorstandswahl 2024
Vollständige Zeittafel, veröffentlicht am 10.03.2023
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Synopse Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) und Ausführungsbestimmungen zum Kirchenvorstandsbildungsgesetz (AB-KVBG)
Gegenüberstellung der Abschnitte des KVBG und der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen
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Vergleich altes Wahlrecht und neues Wahlrecht
Gegenüberstellung einiger Regelungen im alten Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) und im neuen KVBG (nicht abschließend)
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Vorläufiges Muster der Wahlunterlagen zur Kirchenvorstandswahl 2024
Achtung: Nur ein vorläufiges Muster, dies sind nicht die endgültigen Wahlunterlagen zur Kirchenvorstandswahl 2024.