Mit dem vierten Rundbrief informiert die Landeskirche Hannovers über die Rechtsfolgen, wenn in einem Wahlbezirk oder in einer Kirchengemeinde nicht genügend Menschen für den Kirchenvorstand kandidieren.
Mit dem vierten Rundbrief informiert die Landeskirche Hannovers über die Rechtsfolgen, wenn in einem Wahlbezirk oder in einer Kirchengemeinde nicht genügend Menschen für den Kirchenvorstand kandidieren.